Er ist ein Mittler, ein Kümmerer, ein Berater, ein Vermittler, eine Kontaktperson, ein Ratgeber, ein Beziehungshersteller zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft. Diese Tätigkeitsausübung erfolgt generell kostenlos.
Der Kunde beauftragt mittels eines Maklerauftrags den/die Versicherungsmakler/in in seinem Namen und Auftrag die Verwaltung, Betreuung und Erfüllung seiner Versicherungsverträge zu übernehmen.
Die Maklervergütung (Courtage) für die erbrachten Leistungen wird durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft getragen. In Ausnahmefällen kann der Makler mit dem Kunden eine Honorarvereinbarung treffen.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Makler alle vertrags- und risikobeeinflussenden Änderungen umgehend seinem Makler mitzuteilen.
Der Makler verpflichtet sich, seine Tätigkeit nach den Wünschen und Bedürfnissen seines Kunden auszurichten und gewährleistet eine sachkundige, umfassende, objektive und ausgewogene Marktübersicht.
Eine Mitwirkung, Weiterleitung und Einflussnahme des Maklers im Schadenfall ist ebenfalls Voraussetzung.